Heimlich halten die Täter ihre Smartphones unter Röcke und Kleider. Die entwürdigenden Bilder landen im Internet. Bald sollen für solche Aufnahmen Haftstrafen drohen.

Wer Frauen unter den Rock fotografiert, begeht bisher meist keine Straftat – das ändert die Bundesregierung jetzt per Gesetz.

Das sogenannte Upskirting, bei dem Täter mit Selfie-Sticks und Smartphone auf Rolltreppen, Gehwegen oder in Treppenhäusern Fotos und Filme unter Röcke und Kleider machen, soll härter bestraft werden.

„Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren ist eine demütigende, durch nichts zu rechtfertigende Verletzung ihrer Intimsphäre.“
Justizministerin Christine Lambrecht (SPD)

Petition gegen Upskirting
Zuvor hatten zwei junge Frauen eine Online-Petition gestartet, um Upskirting unter Strafe zu stellen. Mehr als 100.000 Unterzeichner schlossen sich an. Die Intimfotos landeten häufig auf Pornoseiten und anderen Online-Plattformen. Auf vielen der Bilder seien die Frauen identifizierbar.

Anders als das Fotografieren wird das Veröffentlichen solcher Bilder schon länger als Straftat gewertet.

Seit 2015 drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, wenn Bilder ins Internet gestellt werden, die dem Ansehen der Abgebildeten erheblich schaden können. Betroffene können zudem die sofortige Löschung, Schadenersatz und gegebenenfalls eine Geldentschädigung verlangen.

Text teilweise aus (afp/lin)